Intensiv betreute Wohngruppen
Aufnahmeverfahren
Eine Aufnahme bei Tipi kann ausschließlich aufgrund §§35a / 41 SGB VIII erfolgen. Eine Finanzierung durch das zuständige Jugendamt setzt in der Regel folgendes voraus:
- Einen Antrag auf Hilfen zur Erziehung durch die Sorgeberechtigten, bei jungen Volljährigen durch den Bewerber selber
- Vorliegen einer psychischen Krankheit und damit verbunden eine Teilhabebeeinträchtigung, attestiert durch ein ärztliches Gutachten
- Eine Antragsstellung beim Jugendamt ist bis zum vollendeten 21. Lebensjahr möglich
Im Vorfeld finden ausführliche diagnostische Informations- und Aufnahmegespräche mit den potentiellen Bewohnern, deren professionellen Helfern und Angehörigenstatt.
Vor einer endgültigen Aufnahmeentscheidung sind folgende Schritte notwendig:
- Ausfüllen eines Bewerbungsbogens durch den künftigen Bewohner
- Hospitation in der Wohneineichtung möglichst mit Übernachtung
- Überlassung folgender Unterlagen:
- Aktuelle ärztliche Unterlagen wie z.B. Klinikberichte, §35a-Gutachten
- Letzte(s) Hilfeplanprotokoll(e), Entwicklung-/- Sozialberichte
- Schulzeugnisse, Bescheinigung über berufliche / Rehamaßnahmen
- Rücksprache im internen Aufnahmegremium
- Nach Aufnahmeentscheidung können vor der Aufnahme schon erste Unterstützungsleistungen angeboten werden (Perspektivenklärung, Therapeutensuche, Erste Schritte bzgl. Schulanbindung oder Rehamaßnahme
Für Aufnahmeanfragen nutzen sie bitte folgende Kontaktadresse:
anfragen@tipi-home.de
Anschrift
Tipi – gemeinnützige GmbH
Haus-Gravener-Str. 1
40764 Langenfeld
info@tipi-home.de
Einrichtungsleitung
Heinrich von Welck
Dipl. Heilpädagoge
Tel: 02173 – 893 111 37
Fax: 02173 – 893 111 67
heinrich.v.welck@tipi-home.de
Psychologe
Michael Köster
Psychologe
Tel: 02173 – 893 111 39
Fax: 02173 – 893 111 67
michael.koester@tipi-home.de
Ergotherapeutin
Sabrina Ohms
Ergotherapeutin
Tel: 02173 – 893 111 74
Fax: 02173 – 893 111 68
sabrina.ohms@tipi-home.de
Aufnahmeanfragen
anfragen@tipi-home.de